HNOnet NRW eg stellt sich vor

Kooperation für Wirtschaftlichkeit und patientengerechte Behandlung

Damit die Mitglieder von der Arbeit im Netzwerk profitieren, entwickelte das HNOnet Konzepte zur Etablierung von Wahlleistungen und kooperiert dabei mit Patientenverbänden. Ein bereits erfolgreich gestartetes Projekt ist das Programm „Tinnitus – na und?!“, ein vom HNOnet und der Deutschen Tinnitusliga entwickeltes Therapieprogramm. Es bietet auf höchstem medizinischem Niveau Hilfe für Patienten mit chronischen Ohrgeräuschen. Für Fachärzte tragen derartige Projekte dazu bei, sich vom System der Gesetzlichen Krankenkassen unabhängiger zu machen. Im Rahmen eines öffentlichen Vortrags über Hintergründe der Erkrankung sowie verschiedene Behandlungsmöglichkeiten klären Fachärzte Patienten zunächst ausführlich auf. In einem anschließenden Einzelgespräch arbeiten Arzt und Patient ein individuelles Therapiekonzept aus. Neben psychovegetativen und physiotherapeutischen Verfahren kommen dann auch hörverbessernde Maßnahmen oder gezielte Hörtrainings zum Einsatz. „Grundsätzlich steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Mittelpunkt“, verdeutlicht Dr. Uso Walter. „Häufig mit dem Tinnitus assoziierte Beschwerden wie Geräuschempfindlichkeit finden ebenfalls Beachtung.“ Vorteil dabei für Mitglieder: Alle am Projekt beteiligten HNO-Ärzte haben eine spezielle Schulung durchlaufen und können einen Teil der Leistungen als Wahlleistung abrechnen. Zu den gestarteten Projekten zählen auch Programme zur Raucherentwöhnung sowie der Patienten-Hörpass. Diese setzen Fachärzte bereits erfolgreich in ihren Praxen ein. 

Hochs und Tiefs bei IV-Verträgen mit Krankenkassen

2012 ist dem HNOnet mit dem ersten bundesweiten IV-Vertrag Schwindel zwischen HNOnet NRW und BEK-GEK ein kleiner Meilenstein gelungen und das Netzwerk hat einen vorbildlichen Weg bei der Diagnostik und Behandlung von Schwindelpatienten eingeschlagen. Hintergrund: Schwindel und Gleichgewichtsprobleme gehören nach Schmerzen zu den häufigsten Gründen, einen Arzt aufzusuchen. Dennoch wurde eine korrekte Diagnose häufig erst nach Monaten gestellt und erst dann die effektive Therapie eingeleitet, was lange Krankschreibungen und unnötige stationäre Einweisungen zur Folge hatte. Dies änderte sich 2012 mit dem IV-Vertrag grundlegend. Er verbesserte die frühzeitige Diagnosestellung, sorgte für eine rechtzeitige Einleitung einer effektiven Therapie durch den HNO-Facharzt und honorierte diese Leistungen angemessen. Doch trotz Erfolges kündigte der Vorstand der Barmer den Vertrag Ende 2014. Aufgrund der schlechten Kassenlage und des unsicheren Beitragssatzes für das folgende Jahr wurden von der Barmer fast alle laufenden Selektivverträge kündigt. Trotz dieser Widrigkeiten und immer schwerer werdenden Voraussetzungen will sich das HNOnet auch zukünftig um den Abschluss weiterer Verträge mit anderen GKV bemühen. Für das Netzwerk stellen Selektivverträgen einen wichtigen Beitrag zu einer differenzierten und qualitativ hochwertigen Versorgungslandschaft dar.

Auch Innovationen gegenüber ist das Netz aufgeschlossen. So wurde mit der Techniker Krankenkasse im Juli 2016 ein Selektivvertrag zur Online Video Sprechstunde abgeschlossen. Hierbei wurde die Online Video Sprechstunde extrabudgetär gefördert, um so einer neuen Versorgungsstruktur den Weg in die Zukunft zu bahnen. Das dies gelungen ist, zeigt letztendlich auch die Kündigung des Vertrags zum Juli 2018, da die Online Video Sprechstunde mittlerweile Bestandteil des EBM`s geworden war.

Qualitätssiegel für die HNO-Heilkunde

Mitglieder des Netzwerks profitieren neben den genannten Themen und Fortbildungen beispielsweise zu schlafbezogenen Atemstörungen, Schnarchen, Tinnitus, Allergie oder Verfahren mit neuartigen Therapieansätzen, wie der ästhetischen Anwendung von Botulinumtoxin im Hals-Nasen-Ohren-Bereich vor allem auch von Arbeitshilfen im Praxisalltag. Das HNOnet versteht sich als moderner, medizinischer Dienstleister und möchte die Arbeit der niedergelassenen HNO-Ärzte in Nordrhein-Westfalen in allen Bereichen unterstützen“, erläutert Dr. Lothar Bleckmann, Vorstand des HNOnet NRW eG. Mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen, entwickelte das Netzwerk ein sogenanntes Wahlleistungskompendium, das den Kollegen dabei behilflich sein soll, eine qualifizierte Versorgung mit Wahlleistungen rechtssicher zu ermöglichen. Dies würde sich sekundär positiv auf die Honorare auswirken. „Wir sind der Überzeugung, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung auf Dauer nur mit einem seriösen Wahlleistungsangebot möglich ist.“ Die Integration von Wahlleistungen hätte daher nichts mit ‚Kasse machen‘ oder ‚Verkaufen‘ zu tun, sondern entspricht lediglich der politisch gewollten Leistungseinschränkung der GKV.

Zudem hat das HNOnet ein eigenes QM-System mit Gütesiegel ins Leben gerufen. Ziel war es, ein einfach umzusetzendes, kostengünstiges und sich automatisch aktualisierendes QM-System zu entwickeln. Zusammen mit einem Software-Spezialisten ist dies gelungen. Das aus zwei Säulen bestehende HNOnet-QM entspricht allen Anforderungen der Bundesärztekammer und der KVen. Neben den Vorteilen für die interne Praxisarbeit und -organisation hat das Gütesiegel „Geprüfte Praxisqualität“ auch positive Auswirkung auf die Außendarstellung der teilnehmenden Praxen. Mit dem „natürlich gesund“-Gütesiegel für Ärzte wiederum kommen die HNO-Ärzte vor allem auch dem Wunsch vieler Patienten nach alternativmedizinische Methoden nach. Denn auch in der Hals-, Nasen-, Ohren-Heilkunde gewinnt dieser Bereich stetig an Bedeutung. Nun haben HNO-Ärzte die Möglichkeit, ihre alternativmedizinischen Schwerpunkte auszuweisen. Patienten wiederum dient das Siegel zur Orientierung, welcher Facharzt naturheilkundliche oder regulative Therapieverfahren anbietet. Das Gütesiegel erhalten alle Mitglieder, die alternative Therapiemethoden anbieten und sich darin intensiv fortgebildet haben. Für die teilnehmenden Ärzte ergeben sich aber auch wirtschaftliche Vorteile in Form von abrechenbaren Wahlleistungen.

Gebündelte Kompetenz, von der alle profitieren

Auch im berufspolitischen Bereich profitieren die Mitglieder von der Netzarbeit. So finden immer wieder Gespräche mit Kostenträgern, Politikern und KVen statt, um zusätzliche Honoraranteile beispielsweise durch die Beteiligung an U-Untersuchungen und die extrabudgetäre Vergütung spezialisierter Leistungen auszuhandeln. Das Netzwerk bietet den organisierten Fachärzten ein Sprachrohr für ihre Belange. „In der Gemeinschaft des Netzwerks verschaffen sich die Hals-Nasen-Ohren Fachärzte eine wesentlich bessere Verhandlungsposition als im Alleingang.  Ärztenetze sind die Zukunft der ambulanten Medizin.“, erklärt Dr. Walter.

www.hnonet-nrw.de